Immoservice

Fragebogen

Sie möchten Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen? Dann füllen Sie den unten stehenden Online-Fragebogen aus oder laden Sie ihn sich als PDF herunter.

Wichtig:

Gemäß § 16 EnEV ist dem Kauf- oder Mietinteressenten spätestens bei Besichtigung der Immobilie der gültige Energieausweis vorzulegen.

Weiterhin muss vor einer Vermietung oder dem Verkauf die Erforderlichkeit einer Nutzungsänderung für die nachgehende Nutzung geprüft werden.

Weitergehende erforderliche behördliche Genehmigungen für die Neunutzung sind ebenfalls zu prüfen.

Der Anbieter haftet der Wirtschaftsförderung gegenüber dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen keine Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzen. Der Anbieter versichert, insbesondere im Hinblick auf Exposés, Fotos sowie Plan- und Kartendarstellungen nutzungsberechtigt zu sein.